Eine Schwangerschaft mag für viele mit Freude verbunden sein. Eine Schwangerschaft kann ebenso der Grund für massive Angst und Sorgen sein. Umstände, die so erdrückend sind, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft unmöglich erscheint …
In der Beratung hat alles Platz, was Sie beschäftigt!
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle ist eine Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Beratung ist also verpflichtend. Es soll eine Hilfe für Frauen sein, die vor dieser Entscheidung stehen. Die Beratung soll Sie in der Entscheidungsfindung unterstützen. Das Gespräch ist ergebnisoffen.
Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch liegt ganz allein bei der Frau. Sie müssen Ihre Entscheidung nicht der Beraterin mitteilen. Wenn Sie es wünschen bekommen Sie den Beratungsnachweis.
Sie können die Beratung dazu nutzen Ihre Gedanken zu sortieren, einfach alles anzusprechen was Sie beschäftigt oder was Ihnen Sorgen macht. In der Beratung können Sie auch Informationen bekommen, zum Beispiel welche Hilfen Sie bekommen können oder welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Unsere Beratungsstellen sind staatlich anerkannt. Wenn Sie es wünschen stellen wir Ihnen einen Beratungsnachweis nach §219 StGB bzw. §§5 und 6 SchwKG.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie, auch ganz kurzfristig, einen Termin.
Unserer Beratungsstellen finden Sie hier.
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